Paragraphen Hinweise

Neue Bankverbindungen für Finanzämter in Rheinland-Pfalz

Aufgrund der Eingliederung der Landesbank Rheinland-Pfalz in die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) haben sich die Bankverbindungen der Finanzämter in Rheinland-Pfalz lt. Schreiben der OFD Koblenz vom 22.12.08 wie folgt geändert:

weitere Finanzämter

 

Steuer-Identifikationsnummer – IdNr.

Ab dem 01.08.2008 beginnt die Finanzverwaltung mit der bereits seit 2003 vorgesehenen Einführung der sog. Steuer-Identifikationsnummer – kurz: IdNr. Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Ordnungskennzahl, welche ausschließlich für steuerliche (Kontroll-) Zwecke eingesetzt werden darf. Hierunter fallen auch Kindergeld- oder Zulagen-Anträge für Riesterrentenverträge. Für außersteuerliche Zwecke darf die IdNr. nicht genutzt werden. Allerdings muss hier die Frage gestellt werden, wie lange der Gesetzgeber einer solchen Versuchung in anderen Bereichen wird widerstehen können.

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Abgeltungsteuer

Ab dem 01.01.2009 unterliegen sämtliche Kapitalerträge der sog. Abgeltungsteuer. Diese beträgt einheitlich 25% zuzügl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. In Bundesländern mit 9%iger Kirchensteuer beträgt die Belastung somit insg. 27,99%. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren entfällt ab diesem Zeitpunkt genauso wie die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs und die Spekulationsfrist bei Wertpapieran- und verkäufen.

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